Gesetzliche Bestimmungen:



Zu einen der wichtigsten Arbeitsmaterialen zählen Gerüste. Ohne der Existenz dieser könnten viele verschiedene Arbeitsbereiche sowie Baustellen nicht erreicht werden.

Zur Fertigstellung jedes einzelnen Gerüstes gehören viele Komponenten, wie gesetzliche Bestimmungen, Normen, Benutzungsanleitungen und generelle Sicherheitsvorkehrungen, welche eingehalten werden müssen.
Um potenzielle Gefahrenquellen und Unfälle abwenden zu können, darf kein fehlerhaft aufgebautes Gerüst zum Einsatz kommen.

Alle Arbeitskräfte, die im Fachjargon des Gerüstbaus tätig sind und somit regelmäßig mit dem Aufbau und Gebrauch von Gerüsten zu tun haben, sowie Unternehmer, die mit Gerüsten arbeiten oder diese herstellen, haben die oberste Priorität der Kenntnis aller Festlegungen und Vorschriften im Gerüstbau.

Gesetzliche Bestimmungen zum Thema: Auf/- Um/- und Abbau eines Gerüstes regelt die BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung. In der Verordnung ist festgesetzt, wie nicht fertiggestellte Gerüste abzusichern sind und mit dem Verbotszeichen: “Zutritt verboten“ versehrt werden müssen. Des Weiteren regelt sie, dass unpräparierte Gerüste ausreichend gekennzeichnet werden müssen.

Auch das Deutsche Institut für Normungen: DIN hat Normungen zu den fehlerfreien Kennzeichnungen eines fertigen Gerüstes formuliert: DIN EN 12810-1: 2003. Weitere Festlegungen, gesetzliche Bestimmungen und Normen, wie das Thema: Gerüste- Bauarten, Aufstellung, Verwendung und Belastungen von der Ausgabe 2015-12-15 ist zum Beispiel beim Deutschen Institut für Normungen OENORM B 4007 zu finden. Aber auch spezifische Themen wie: Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Produktfestlegungen OENORM EN 12810-1 Ausgabe 2004-06-01 werden im Deutschen Institut für Normungen nicht vernachlässigt.